Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.05.2013 - 7 D 2046/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15549
VGH Hessen, 16.05.2013 - 7 D 2046/12 (https://dejure.org/2013,15549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.05.2013 - 7 D 2046/12 (https://dejure.org/2013,15549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 (https://dejure.org/2013,15549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 119 Abs. 1 S. 1; ZPO § 121 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3050
  • DÖV 2013, 784
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2013 - 7 D 2046/12
    Denn jedenfalls besteht im Hinblick auf den gerichtlichen Beiordnungsbeschluss ein schutzwürdiges Klarstellungsinteresse der Partei (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - BVerwG 8 PKH 10/00, 8 C 20/00 - juris; BFH, Beschluss vom 19. März 2013 - XI S 2/13 (PKH) - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 - MDR 2003, 712; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Auflage 2012, § 121 Rdnr. 24 ff., a. A. Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 121 Rdnr. 34; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 19.03.2013 - XI S 2/13

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2013 - 7 D 2046/12
    Denn jedenfalls besteht im Hinblick auf den gerichtlichen Beiordnungsbeschluss ein schutzwürdiges Klarstellungsinteresse der Partei (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - BVerwG 8 PKH 10/00, 8 C 20/00 - juris; BFH, Beschluss vom 19. März 2013 - XI S 2/13 (PKH) - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 - MDR 2003, 712; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Auflage 2012, § 121 Rdnr. 24 ff., a. A. Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 121 Rdnr. 34; jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17

    Bestehen eines Anspruchs auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts wegen Wechsels

    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwältin D. ihren Sinn verloren hat; denn deren Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat nach der Anzeige der Kündigung iVm. der Erteilung einer Prozessvollmacht an Rechtsanwalt B. (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.1.2003 - 4 W 66/03 -, juris).

    Ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten besteht grundsätzlich nur, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (Sen, Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013, aaO.; BFH, Beschl. v. 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2017 - 2 LA 389/17

    Abgabe einer Verzichtserklärung durch den neuen Anwalt aufgrund Beiordnung i.R.e.

    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwalt C. seinen Sinn verloren hat; denn dessen Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat, nachdem sowohl er als auch der Kläger (über seinen neuen Prozessbevollmächtigten) das Ende des Mandatsverhältnisses mitgeteilt hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.08.2017 - 2 LA 484/17 - Juris; vom 12.08.2014 - 2 LA 325/13 -, Hessischer VGH, Beschluss vom 16.05.2013 - 7 D 2046/12 - Juris).

    Ein Anspruch auf Beiordnung besteht grundsätzlich nur dann, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (Sen., Beschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 - juris, v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris).

  • OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20

    Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit

    Zudem endet die Vertretungsbefugnis des beigeordneten Rechtsanwalts dann, wenn der Beteiligte diesem das Mandat entzieht, sodass der beigeordnete Rechtsanwalt zu einer Vertretung des Beteiligten nicht mehr in der Lage ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, juris, Rdnr. 16; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2018, 80; Beschluss vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 -, juris, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 9 WF 102/14 -, juris, Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 -, juris, Rdnr. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, juris, Rdnr. 12; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375, 375; Groß-Groß, a.a.O., Rdnr. 8, m.w.N.; Kilian/Koch-Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2018, B. III., Rdnr. 494).
  • ArbG Köln, 25.02.2020 - 11 Ca 4883/19
    Denn eine Beiordnung kann nicht gegen den Willen der Partei aufrechterhalten bleiben und aus Gründen der Rechtsklarheit kann hierüber auch durch Beschluss befunden werden (vgl. OLG Koblenz (15. ZivS.) FamRZ 1986, 375; OLG Nürnberg MDR 2003, 712; OLG Köln FamRZ 1992, 966, Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 Ta 26/10 -, Rn. 12, juris; Hess. VGH NJW 2013, 3050; OLG Koblenz vom 08.06.2015 - 13 WF 549/15).
  • OVG Sachsen, 27.03.2017 - 4 E 10/17

    Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, ; Wechsel des

    Ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten besteht vielmehr grundsätzlich nur, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte den Kläger ohne dessen Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder der Kläger Veranlassung hatte, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch einen vermögenden Kläger veranlasst hätte, sich von seinem Wahlanwalt zu trennen (HessVGH, Beschl. v. 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 -, juris Rn. 16. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht